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Brandenburg
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2 K 80-23
Grundstück
Zitzer Dorfstraße, 14789 Rosenau OT Zitz
8.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
2 K 80-23
Adresse:
Zitzer Dorfstraße, 14789 Rosenau OT Zitz
Beschreibung:
Das Grundstück ist unbebaut. Eine Teilfläche wird als Ackerland genutzt. Die verbleibende Fläche ist Brachland. Im südlichen Teil des Flurstücks sind Fundamentreste einer ehemaligen Bebauung (Scheune) erkennbar.
Verkehrswert:
8.000 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
63 €
Grunderwerbsteuer:
520 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):25,23 € (verzinster Betrag: $7.200 €)
Zuschlagsgebühr:
112 €
Gesamt:
720,23 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Potsdam
Versteigerungsort:
Hegelallee 8, 14467 Potsdam, 215, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 11. Dez. 2024, 10:00
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Zitz Blatt 325
Gemarkung Zitz, Flur 8, Flurstück 285/106
Landwirtschaftsfläche, Erholungsfläche
Größe: 1.912 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Grundstück ist unbebaut. Eine Teilfläche wird als Ackerland genutzt. Die verbleibende Fläche ist Brachland. Im südlichen Teil des Flurstücks sind Fundamentreste einer ehemaligen Bebauung (Scheune) erkennbar.
Verkehrswert: 8.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Ansprechpartner des 'Haupt'-Gläubigers bzw. -Antragstellers mit Telefonnummer:
Amt Wusterwitz
Fachbereich 2 Finanzen
August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz
Zeichen: 44/99 48000257 2
Telefon: 033839 66924
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Zitz Blatt 325
Gemarkung Zitz, Flur 8, Flurstück 285/106
Landwirtschaftsfläche, Erholungsfläche
Größe: 1.912 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Grundstück ist unbebaut. Eine Teilfläche wird als Ackerland genutzt. Die verbleibende Fläche ist Brachland. Im südlichen Teil des Flurstücks sind Fundamentreste einer ehemaligen Bebauung (Scheune) erkennbar.
Verkehrswert: 8.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Ansprechpartner des 'Haupt'-Gläubigers bzw. -Antragstellers mit Telefonnummer:
Amt Wusterwitz
Fachbereich 2 Finanzen
August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz
Zeichen: 44/99 48000257 2
Telefon: 033839 66924
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.